Wertermittlung, eine kleine Anekdote
Im ersten Jahr meiner Selbständigkeit als Immobilienmakler ergab sich die nachfolgende Geschichte:
Sehr liebe Kunden hatten uns beauftragt eine komplett modernisierte "alte" Villa in Schwetzingen zu verkaufen. Das Objekt sollte damals 1,2 Mio. DM am Markt erzielen. Als Immobilienmakler war ich der Auffassung, dass die Immobilie einen Marktwert von rund 1,1 Mio. DM haben würde. Unser Auftraggeber war grundsätzlich bereit mit sich handeln zulassen. Aus diesem Grunde wurde das Gebäude zu einem Kaufpreis von 1,2 Mio. DM am Markt angeboten.
Eines Tages hat ein Kunde diese Immobilie besichtigt und gefallen daran gefunden. Er räumte ein zu wenig von der Beurteilung der Bausubstanz zu verstehen. Aus diesem Grunde sollte zu einem weiteren Besichtigungstermin entsprechende Fachleute das Gebäude begutachten.
Es kamen (so wie ich heute zu sagen pflege) die "drei Weisen aus dem Morgenland". Drei hochkarätige "Sachverständige und Gutachter" (deren berufliche Qualifikation außer Frage steht) aus dem Fachbereich von Gewerbe- und Industriebauten. Um es abzukürzen: diese Herrschaften errechneten einen Verkehrswert von 570.000 DM für unsere wunderschöne und frisch sanierte "Jungendstil-Villa". Selbstverständlich nahm der Interessent Abstand von einem Ankauf dieser Immobilie.
Die Gutachter hatten bezogen auf das Baujahr der Immobilie eine Alterwertminderung von rund 50% für angebracht gehalten und somit einen sehr geringen Marktwert der Immobilie ermittelt. Dieser, insich schlüssigen Argumentation hatte ich damals nicht viel Substanzielles entgegen zu setzen. Wenn Sie mich heute fragen, warum ich Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten geworden bin, so liegt die Antwort genau darin begründet:
So etwas sollte mir, und unseren Auftraggebern, nicht noch einmal passieren! Heute rund 12 Jahre später bin ich für diese Erfahrung dankbar, weil ich daraus gelernt habe und genügend motiviert war als Erwachsener noch ein zweites Studium abzuschließen.
Aus diesem Grunde darf ich mich heute, nach einem (inklusive Diplomarbeit) drei jährigem Studium an der Fachhochschule: "von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten" nennen.
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